DKR 1001h: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
...
 
...
 +
----
 +
== Hinweis ==
 +
Siehe auch die ältere [[DKR  1001g]].
  
 
----
 
----
Zur [[KDE-146]], [[KDE-317]], [[So-020]]
+
Zur [[KDE-146]], [[So-020]]
  
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://www.g-drg.de/cms/index.php/inek_site_de/content/view/full/1763 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs]
+
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://g-drg.de/cms/content/view/full/4258 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs]
 
[[Category:DKR]]
 
[[Category:DKR]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2015, 11:54 Uhr

...

Das Ende der Entwöhnung kann nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratorischen Situation festgestellt werden. Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet. Dieser Zeitraum wird wie folgt definiert:

  • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: 24 Stunden
  • Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: 36 Stunden

Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstützung der Atmung.

...


Hinweis

Siehe auch die ältere DKR 1001g.


Zur KDE-146, So-020

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs