DKR 1505a

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1505a Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft

Muss eine Schwangerschaft z.B. aus medizinischen Gründen vorzeitig beendet werden, finden die folgenden Richtlinien Anwendung:

1. Wenn die Schwangerschaft mit einem Abort beendet wird (Fetalgewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen) ist

O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort

als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.

2. Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschafts¬beendigung anzugeben, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten.

Als Nebendiagnosen sind

O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder

O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,

O09.–! Schwangerschaftsdauer

sowie

Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

zuzuweisen.

3. Wenn die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft in eine Lebendgeburt mündet, ist der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung, z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Feten

als Hauptdiagnose zu kodieren. Als Nebendiagnosen sind

O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder

O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen,

O09.–! Schwangerschaftsdauer

und

Z37.0! Lebendgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)

zuzuweisen.


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