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(1916e Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen)
 
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Vergiftungen sind in den Kategorien
 
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T36–T50 ''Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen''
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T51–T65 ''Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen''
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klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.
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klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-x60-x84.htm#X84 X84.9!]) ist nicht zu kodieren.
 
Zusätzlich zum Kode für die Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben (z.B. Koma, Arrhythmie).
 
Zusätzlich zum Kode für die Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben (z.B. Koma, Arrhythmie).
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Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.
 
Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.
Hauptdiagnose: T40.2
 
Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide
 
Nebendiagnose(n): R40.2
 
Koma, nicht näher bezeichnet
 
  
Die '''Ausnahme''' von dieser Regel ist die Insulinüberdosierung, bei der ein Kode aus E10–E14 (vierte Stelle „.6“ für Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen) zuerst anzugeben ist und der Kode für die Vergiftung (T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]) als eine Nebendiagnose (siehe DKR 0401 Diabetes mellitus (Seite 75)).
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Hauptdiagnose: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-t36-t50.htm#T40 T40.2] ''Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide''
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Nebendiagnose(n): [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-r40-r46.htm#R40 R40.2] "Koma, nicht näher bezeichnet''
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Die '''Ausnahme''' von dieser Regel ist die Insulinüberdosierung, bei der ein Kode aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-e10-e14.htm#E10 E10–E14] (vierte Stelle „.6“ für ''Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen'') zuerst anzugeben ist und der Kode für die Vergiftung ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-t36-t50.htm#T38 T38.3] ''Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel'' [Antidiabetika]) als eine Nebendiagnose (siehe [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_0401 DKR 0401] Diabetes mellitus (Seite 75)).
 
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Zur [[KDE-163]]
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Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://www.g-drg.de/cms/index.php/inek_site_de/content/view/full/1261 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs]
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Aktuelle Version vom 3. März 2015, 10:06 Uhr

1916e Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51–T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren. Zusätzlich zum Kode für die Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben (z.B. Koma, Arrhythmie).


Beispiel 1

Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

Hauptdiagnose: T40.2 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide

Nebendiagnose(n): R40.2 "Koma, nicht näher bezeichnet


Die Ausnahme von dieser Regel ist die Insulinüberdosierung, bei der ein Kode aus E10–E14 (vierte Stelle „.6“ für Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen) zuerst anzugeben ist und der Kode für die Vergiftung (T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]) als eine Nebendiagnose (siehe DKR 0401 Diabetes mellitus (Seite 75)).


Zur KDE-55, KDE-163

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs