DKR 1918a

Aus DGfM
Version vom 17. Oktober 2014, 14:02 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

1918a Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer Verordnung)

Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol

Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen wurde, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.


Beispiel 1

Ein Patient wird mit schwerer Depression des Atemzentrums aufgenommen, verursacht durch versehentlich in Verbindung mit Alkohol eingenommene Barbiturate.

Hauptdiagnose: T42.3 Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel, Barbiturate

Nebendiagnose(n): G93.88 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Gehirns

T51.0 Toxische Wirkungen von Alkohol, Äthanol

optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung


Vergiftung durch verordnete Medikamente, die in Verbindung mit nicht verordneten Medikamenten eingenommen werden

Eine Nebenwirkung, die wegen der Verbindung eines verordneten und eines nicht verordneten Medikaments auftritt, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.


Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet), versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

Hauptdiagnose: T39.0 Vergiftung durch Salizylate

Nebendiagnose(n): K92.0 Hämatemesis

T45.5 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien

optional: X49.9! Akzidentelle Vergiftung


Zur KDE-14

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs