DKR P014o: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Kardioplegie gehört zu einem herzchirurgischen Eingriff.
 
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Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.
 
Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2020, 13:35 Uhr

P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere …“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS).

Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

  • Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
  • Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Kardioplegie
  • Kardiotokographie (CTG)
  • Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:

– bei Neugeborenen
– nicht-antibiotische Chemotherapie
– systemische Thrombolyse
– Immunglobulingabe
– Gabe von Gerinnungsfaktoren
– Andere Immuntherapie (8-547)
– antiretrovirale Therapie
– Medikamente aus 6-00

  • Echokardiographie
  • Ruhe-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Belastungs-EKG
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Legen einer Magensonde
  • Legen eines transurethralen Blasenkatheters
  • Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
  • Blutentnahme
  • Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
  • Visite
  • Konsiliaruntersuchung
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen
  • Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen (1-71)
  • Blutgasanalyse in Ruhe
  • Atemgasanalyse
  • Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen differentialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation


Beispiel 1

  • Eine Röntgenaufnahme und ein Gipsverband sind bei der Diagnose einer Radius-Fraktur (Colles) üblich.
  • Die intravenöse Gabe von Antibiotika wird bei der Diagnose einer Sepsis erwartet.
  • Die Kardioplegie gehört zu einem herzchirurgischen Eingriff.


Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.

Verfahren, die sich bei der Entwicklung der DRGs doch als gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der Kodierrichtlinien berücksichtigt.



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Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs