DKR P014o
P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere …“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS).
Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren
– bei Neugeborenen – nicht-antibiotische Chemotherapie
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Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur
- Behandlung einer Komplikation
- Durchführung einer Rezidivtherapie
- Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet
ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:
5-289.1 | Operative Blutstillung nach Tonsillektomie |
5-821.12 | Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert |
Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.:
5-349.6 | Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell |
5-379.5 | Reoperation an Herz und Perikard |
5-559.3 | Revisionsoperation an der Niere |
5-749.0 | Resectio |
5-983 | Reoperation |
für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).
In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard).
Beispiel 1
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Beispiel 2
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