DKR P014o

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P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere …“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS).

Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

  • Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
  • Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
  • Kardioplegie
  • Kardiotokographie (CTG)
  • Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
 – bei Neugeborenen

– nicht-antibiotische Chemotherapie
– systemische Thrombolyse
– Immunglobulingabe
– Gabe von Gerinnungsfaktoren
– Andere Immuntherapie (8-547)
– antiretrovirale Therapie
– Medikamente aus 6-00

  • Echokardiographie
  • Ruhe-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Belastungs-EKG
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Legen einer Magensonde
  • Legen eines transurethralen Blasenkatheters
  • Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
  • Blutentnahme
  • Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
  • Visite
  • Konsiliaruntersuchung
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen
  • Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen (1-71)
  • Blutgasanalyse in Ruhe
  • Atemgasanalyse
  • Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen differentialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation






Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation
  • Durchführung einer Rezidivtherapie
  • Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

5-289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie
5-821.12 Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert

Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.:

5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell
5-379.5 Reoperation an Herz und Perikard
5-559.3 Revisionsoperation an der Niere
5-749.0 Resectio
5-983 Reoperation

für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).

In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard).


Beispiel 1

5-062.8Andere partielle Schilddrüsenresektion: subtotale Resektion
5-983Reoperation


Beispiel 2

5-340.dThorakoskopie zur Hämatomausräumung
5-349.6Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell



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