Diskussion:Anfrage 0360

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Nach der Logik des ICD-Kataloges: Die folgenden fünften Stellen sind bei den Subkategorien J96.0-J96.9 zu benutzen:

0 Typ I [hypoxämisch] 1 Typ II [hyperkapnisch] Respiratorische Insuffizienz mit Hyperkapnie und Hypoxämie 9 Typ nicht näher bezeichnet

wäre zu vermuten, dass durch die Existenz der 9 für 0 und 1 belastbare Nachweise gefordert sind. Da eine Hyperkapnie nur durch eine BGA belastbar ausgeschlossen werden kann, wäre es dann eigentlich logisch, dass bei Nichtvorliegen einer BGA die .9 kodiert werden müsste. Allenfalls könnte man diskutieren ob auch klinische Aspekte in einer guten Dokumentation für die .O ausreichend sind.--Raetzell2 (Diskussion) 10:44, 21. Feb. 2024 (CET)


Eine erniedrigte Sauerstoff-Sättigung ist doch Anzeichen für eine Hypoxie. Also auf jeden Fall die 0. Für die 1 brauche ich die BGA. Siehe auch die Konversionstabellen aus der Sepsis-DKR.--Horndasch (Diskussion) 20:22, 3. Apr. 2024 (CEST)


Eine akute respiratorische Insuffizienz mit Hypoxämie, J96.00, kann auch ohne BGA bei Vorliegen von klinischen Zeichen verbunden mit einer erniedrigten Sauerstoffsättigung (≤ 92%) kodiert werden.--Helling (Diskussion) 17:47, 22. Apr. 2024 (CEST)


Klassifikatorisch unterscheidet der ICD-10 die respiratorische Insuffizienz nach Dauer in eine akute und eine chronische respiratorische Insuffizienz, nach Blutgasen unterteilt er sie in eine hypoxämische respiratorische Insuffizienz (erniedrigter Sauerstoffpartialdruck, PO2) und eine hyperkapnische respiratorische Insuffizienz (hyperkapnisches Atemversagen, erhöhter PCO2) (vergl. auch https://www.pschyrembel.de/respiratorische%20insuffizienz/K0AVG/doc/). Eine respiratorische Partialinsuffizienz (Teilinsuffizienz) ist eine Störung der Oxygenierung und führt zum Abfall des arteriellen PO2, zur Hypoxie und – bei Atmung von Raumluft – auch zum Abfall der arteriellen O2-Sättigung (vergl. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7531397/).

Pulsoxymetrische Sättigungsnachweise: Die arterielle Sauerstoffsättigung (SaO2) des Blutes sagt aus, zu wie viel Prozent das vorhandene Hämoglobin aktuell mit Sauerstoff gesättigt ist. Die Sättigung hängt vom Sauerstoffpartialdruck ab. Bei einem normalen arteriellen PaO2 von 100mmHg beträgt die arterielle Sauerstoffsättigung des Hämoglobins im arteriellen Blut etwa 97%. Die Sauerstoffbindungskurve beschreibt die Beziehung zwischen dem Sauerstoffpartialdruck (PaO2) und der Sauerstoffsättigung des Hämoglobins (SaO2). Zu jedem bestimmten PaO2 gehört auch eine bestimmte Sauerstoffsättigung des Hämoglobins: Ein niedriger PaO2 führt zur Abnahme der Sauerstoffsättigung und umgekehrt. Die O2-Bindungskurve (O2-Dissoziationskurve) hat keinen linearen, sondern einen charakteristischen S-förmigen Verlauf. Der Zusammenhang zwischen SO2 und PO2 kann auch tabellarisch dargestellt werden: Z.B. unter Oczenski, Atmen - Atemhilfen (ISBN 978-3-13-137610-7), © 2017 Georg Thieme Verlag KG) Eine ähnliche Tabelle findet sich auch auf der Seite der Deutschen Sepsis Gesellschaft, https://www.sepsis-gesellschaft.de/sepsisdefinition-und-kodierung/, hier die sog. „O2 Sättigung Konversionstabelle“.

Letztlich kommt auch der Schlichtungsausschuss Bund nach §19KHG in seiner Entscheidung vom 30.09.2020 zur KDE 37 zu dem Ergebnis, dass eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kodiert werden kann, wenn eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.

Nach DKR D003l muss auch eine therapeutische Maßnahme dokumentiert sein.

Wenn dem so ist, ist J96.00 als DRG-Nebendiagnose kodierbar, da mit den pulsoxymetrischen Sauerstoffsättigungswerten eine akute hypoxämische respiratorische Insuffizienz berechnet werden kann und mit der Sauerstoffgabe eine therapeutische Maßnahme dokumentiert ist.

Weiteres Argument: Ein gutes Ansprechen der Behandelten auf die Sauerstofftherapie spricht für eine hypoxisch bedingte respiratorische Insuffizienz. Eine hyperkapnische Insuffizienz kann anamnestisch und durch eine fehlende Vigilanzminderung, die durch einen CO2-Anstieg im Blut nach Sauerstoffgabe zu erwarten wäre, ausgeschlossen werden.

Weitere Argumente:

   -	Krankheitsbedingte medizinische Gründe für eine Gasaustauschstörung
   -	Keine Gründe für eine Fehlmessung (Kreislaufinsuffizienz, keine akralen Durchblutungs-störungen, keine Fehllage der Messvorrichtung, keine ausgeprägte Azidose oder Alkalose
   -   Kodiervorgabe so spezifisch wie möglich kodieren:

Eine der allgemeinen Vorgaben des ICD ist, dass so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln ist, also derjenige Kode zu wählen ist, der für die dokumentierte Diagnose als der spezifischste Kode angesehen wird („Anleitung zum Verschlüsseln“, S. 8, ICD-10-GM). Das spricht für den Kode J96.00. J96.00 ergibt sich unabhängig von den vorgetragenen physiologischen Zusammenhängen auch aufgrund der DKR D008b (Verdachtsdiagnosen), wonach, wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren (im Sinne der „Eindeutigkeit“ hier die Auseinandersetzung PO2 vs. SO2) die Verdachtsdiagnose (Hier J96.00 anstatt J96.09) zu kodieren ist. --KrauseW (Diskussion) 15:33, 23. Apr. 2024 (CEST)