Diskussion:Anfrage P0025

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Rückmeldung 1 aus FEPP: Zusatzentgelt für Paliperidon wird auch bei uns nur mit F20 anerkannt, gleiche Begründung durch MD. iA--Schaefer (Diskussion) 18:23, 15. Jan. 2024 (CET)


Rückmeldung 2 aus FEPP: Palliperidon ist ausschließlich für die Behandlung von Schizophrenien (F20.*) zugelassen; eine Anwendung bei schizoaffektiven Störungen führt nahezu regelmäßig zu nicht widerlegbaren Beanstandungen. i.A.--Schaefer (Diskussion) 18:25, 15. Jan. 2024 (CET)


Rückmeldung 3 aus FEPP: Paliperidon wird auch hier immer wieder abgelehnt. Bei der HD F25 hab ich mich mal durchgesetzt mit der Begründung, dass es kein zugelassenes Depot gibt. Weiß aber gar nicht, ob das richtig war, gibt es nämlich jetzt - Haldol Decanoas. Das ist allerdings vom Nebenwirkungsspektrum viel schlechter verträglich (häufiger irreversible unerwünschte Wirkungen), wird mal drauf verwiesen, mal nicht. Fachlich ist die Gabe von Paliperidon zu bevorzugen und sicher richtig. i. A.--Schaefer (Diskussion) 18:25, 15. Jan. 2024 (CET)


Rückmeldung 4 aus FEPP: Das gibt bei uns bei einigen Kassen (v.a. AOK) auch Probleme. Das Medikament ist nur für F20.0 zugelassen. Alles andere ist Off-Label….i.A.--Schaefer (Diskussion) 18:52, 17. Jan. 2024 (CET)


Rückmeldung 5 aus FEPP: Die Gabe von Paliperidon Depot darf Leitlininegerecht nur bei einer F20* kodiert werden.i. A. --Schaefer (Diskussion) 18:52, 17. Jan. 2024 (CET)


Bei off-label use ist immer eine individuelle Dokumentation mit Erfüllung der im "Nikolaus-Urteil" aufgeführten Kriterien notwendig. Eine Abstimmung mit dem Kostenträger notwendig ("Nikoloaus Urteil").--Schaefer (Diskussion) 16:31, 18. Jan. 2024 (CET)