Diskussion:KDE-147

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Version vom 14. Oktober 2008, 20:48 Uhr von Horndasch (Diskussion | Beiträge) (Sonstige DGfM-Mitglieder)

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Regionalausschuss Mitteldeutschland

Dissens

Gemäss DKR 1511a ist die Hauptdiagnose in Abhängigkeit der vorgeburtlichen Behandlungsphase festzulegen:

1511a Zuordnung der Hauptdiagnose bei einer Entbindung Wenn ein Krankenhausaufenthalt mit der Entbindung eines Kindes verbunden ist, die Patientin jedoch wegen eines behandlungsbedürftigen vorgeburtlichen Zustandes aufgenommen worden ist, ist folgendermaßen vorzugehen: • Wenn eine Behandlung von mehr als sieben Kalendertagen vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren. • In allen anderen Fällen ist die Diagnose, die sich auf die Entbindung bezieht, als Hauptdiagnose zuzuordnen.

Die Aussage des MDK ist an dieser Stelle zu unkonkret: Ausnahmen, die in DKR 1511a geregelt sind, sind zu beachten.

--Dennler 07:53, 12. Aug 2008 (CEST)

Regionalausschuss Westdeutschland

Konsens --Frank-Schmidt, 11.37 Uhr, 11.Juli 2008 Konsens

Regionalausschuss Rhein-Neckar

einverstanden--M. Hetzenecker 18:21, 26. Mai 2008 (CEST)

Konsens --Radeleff 17:07, 3. Jun 2008 (CEST)

Konsens mit Kommentar : HD -Zuordnung muss unter Berücksichtigung der DKR 1510b und 1511a erfolgen. --VonderGroeben 06:28, 14. Aug 2008 (CEST)

Sonstige DGfM-Mitglieder

Schliesse mich Frau von der Groeben an.

Bitte auch die Inklusiva im ICD zu O34.- beachten:

Aufgeführte Zustände als Grund für Beobachtung, stationäre Behandlung oder sonstige geburtshilfliche Betreuung der Mutter oder für Schnittentbindung vor Wehenbeginn

--Horndasch 18:28, 26. Aug 2008 (CEST)