Diskussion:KDE-410

Aus DGfM
Version vom 4. November 2011, 00:09 Uhr von VonderGroeben (Diskussion | Beiträge) (DGfM)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

DGfM

verstehe ich als Internist gar nix von; "riecht" wieder nach dem monokausalem Prinzip als Mantra zur Kodierablehnung.--Horndasch 19:02, 24. Okt. 2011 (CEST)


Dissens - Hier wurde ein eher komplexes Problem durch die SEG sehr reduziert dargestellt. Die Indikation für die Scheidenfixation ist die Behandlung oder einer tatsächlichen vorhandenen oder das Vorhandensein von Risikofaktoren für eine drohende Harninkontinenz. In der Definition der DRG N04Z ist ausdrücklich diese (oder vergleichbare) Kodierungen eine mögliche Bedingungfür die Triggerung der DRG (Tabelle N04.3). Um die Korrektheit der Kodierung zu prüfen, bedarf es der Darstellung des OP-Berichts und eines urodynamischen Befundes. Wenn die SEG4 diese Kodierung als nicht regelkonform ansieht, hat sie die Möglichkeit, eine Anpassung der Tabellen im Vorschlagsverfahren einzubringen. --Dennler 21:25, 2. Nov. 2011 (CET)

Noch keine Meinung - Diskussionsbedarf. --gerrit frühauf 22:49, 2. Nov. 2011 (CET)

Die Frage ist doch ob eine vaginale Scheidenstumpffixation ein "standardmäßiger" Bestandteil der vaginalen Hysterektomie ist? Würde das wie Ulf in der Grundsätzlichkeit verneinen, darum Dissens --Radeleff 08:59, 3. Nov. 2011 (CET)

--- Dito schließe mich J. Radeleff u. U. Dennler an --N. v. Depka 15:23, 3. Nov. 2011 (CET)

Unsere Gynäkologinnen haben mir anläßlich einer genauso gelagerten MDK-Begutachtung gesagt, dass sie natürlich immer eine Scheidenstumpffixierung machen. Dass es aber ein Unterschied ist, wenn man noch entsprechend weitergehend präpariert und fixiert, so wie dies in o.g. Fall ja wohl gewesen ist. Allerdings sollte man in der Tat den OP-Bericht einsehen können. Daher noch keine eindeutige Entscheidung. --DFS 17:56, 3. Nov. 2011 (CET)

Dissens- Eine Scheidenstumpffixierung ist kein Standard im Rahmen einer Hysterektomie. Ohne OP Bericht ist keine abschließende Beurteilung möglich. --VonderGroeben 23:09, 3. Nov. 2011 (CET)


GMDS

Konsens mit Kommentar:

Es handelt sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer, prophylaktischer Intension (Senkungsprophylaxe). Letzlich ist über die Kodierbarkeit nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes entscheidbar. Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal nicht begründen. Schaeg

Sonstige