Diskussion:KDE-428: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ sowie die „Spezialisierte stationäre palliativmedizinsche Komplexbehandlung“ fordern in den Mindestmerkma…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Januar 2016, 18:34 Uhr

Die „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ sowie die „Spezialisierte stationäre palliativmedizinsche Komplexbehandlung“ fordern in den Mindestmerkmalen den Einsatz von mindestens zwei der dann aufgeführten Therapiebereiche. Unter diesen Therapiebereichen sind Patienten-/Angehörigen- und/oder Familiengespräche aufgeführt. Weiter steht dort: (Die Patienten-, Angehörigen-, und/oder Familiengespräche können von allen Berufsgruppen des Behandlungsteams durchgeführt werden.) Der Seelsorger ist in allen Bereichen der Palliativmedizin ein wichtiger Bestandteil des Behandlungsteams. Die Gespräche des Seelsorgers im Rahmen der „Palliativmedizinischen Komplexbehandlung“ sowie die „Spezialisierte stationäre palliativmedizinschen Komplexbehandlung“ sind also zeitlich auf die zu erbringenden 6 Stunden pro Patient und Woche anzurechnen.--Loehr 17:34, 3. Jan. 2016 (CET)