Diskussion:KDE-620: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 10: Zeile 10:
 
----
 
----
 
Konsens mit den Ausführungen von Hauke--[[Benutzer:Loehr|Loehr]] ([[Benutzer Diskussion:Loehr|Diskussion]]) 10:31, 25. Apr. 2024 (CEST)
 
Konsens mit den Ausführungen von Hauke--[[Benutzer:Loehr|Loehr]] ([[Benutzer Diskussion:Loehr|Diskussion]]) 10:31, 25. Apr. 2024 (CEST)
 +
----
 +
Dissens: Die Regelungen im OPS lauten: ''"Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde '''oder''' für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
 +
Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen."''<br>
 +
Relevant ist die ODER-Verknüpfung. Ziel des Kodes (auf Intention des BMG) ist es, Anreize zu setzen, ein leitlinienkonformes Weaning zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen und dazu gehört auch der Aufwand, jeden Tag die Entwöhnungsbereitschaft zu evaluieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Aus der Formulierung lässt sich nicht ableiten, dass Tage ohne Spontanatemversuch erst ab dem Tag zählen, an dem der erste Entwöhnungsversuch stattgefunden hat. Ein Missbrauch des Kodes soll durch die zusätzliche Regelung verhindert werden: ''"Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt".''--[[Benutzer:Dennler|Dennler]] ([[Benutzer Diskussion:Dennler|Diskussion]]) 14:37, 26. Apr. 2024 (CEST)

Version vom 26. April 2024, 14:37 Uhr

Es gibt neben der Leitlinie zum prolongierten Weaning diverse weitere die das Thema betrachten. Eine Fokussierung lediglich auf das prolongierte Weaning schränkt die Betrachtung ein und sieht der OPS nicht vor. Auch muss eine prinzipielle komplette "Entwöhnungsfähigkeit" wie z.B. bei heimbeatmeten Patienten nicht zwingend gegeben sein. Das hat bereits das BSG festgestellt.--Raetzell2 (Diskussion) 16:15, 22. Apr. 2024 (CEST)


1. Wann beginnt die Beatmungsentwöhnung (Weaning) im Sinne des OPS?

Mit der ärztlichen Dokumentation des Behandlungsziels "der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung". Die Anlage eines "Weaningprotokolls kann entsprechend gewetet werden.

2. Was sind unter Berücksichtigung der o.g. Mindestanforderung die Bedingungen für die Kodierung eines OPS-Kodes aus 8-718?

Die Bedingungen für die Kodierung eines OPS aus 8-718 ergeben sich aus der wörtlichen Auslegung der Hinweise zum OPS 8-718.--Helling (Diskussion) 18:33, 22. Apr. 2024 (CEST)


Konsens mit den Ausführungen von Hauke--Loehr (Diskussion) 10:31, 25. Apr. 2024 (CEST)


Dissens: Die Regelungen im OPS lauten: "Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen."
Relevant ist die ODER-Verknüpfung. Ziel des Kodes (auf Intention des BMG) ist es, Anreize zu setzen, ein leitlinienkonformes Weaning zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen und dazu gehört auch der Aufwand, jeden Tag die Entwöhnungsbereitschaft zu evaluieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Aus der Formulierung lässt sich nicht ableiten, dass Tage ohne Spontanatemversuch erst ab dem Tag zählen, an dem der erste Entwöhnungsversuch stattgefunden hat. Ein Missbrauch des Kodes soll durch die zusätzliche Regelung verhindert werden: "Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt".--Dennler (Diskussion) 14:37, 26. Apr. 2024 (CEST)