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Die zusätzliche Kodierung von [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2014/block-r50-r69.htm#R63 R63.3] Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ist nicht sachgerecht, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden ([[DKR D002f]] und [[DKR D003d]]).
 
Die zusätzliche Kodierung von [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2014/block-r50-r69.htm#R63 R63.3] Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ist nicht sachgerecht, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden ([[DKR D002f]] und [[DKR D003d]]).
  
Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.
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<span style="color:red">Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.</span>
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==

Aktuelle Version vom 31. Dezember 2019, 17:18 Uhr

Schlagwort: Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung

Erstellt: 08.08.2005

Aktualisiert: 30.12.2019

ICD: R63.3

Problem/Erläuterung:

Kann R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung bei (Klein-) Kindern bei den Diagnosen einer unkompliziert verlaufenden Gastroenteritis (Brech-Durchfallerkrankungen) als Nebendiagnose angegeben werden?

Kodierempfehlung:

Bis einschließlich 2009 gilt:
Die zusätzliche Kodierung von R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung ist nicht sachgerecht, da es sich um ein Symptom handelt, das im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist. Nur wenn ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt, kann es als Nebendiagnose verschlüsselt werden (DKR D002f und DKR D003d).

Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen.

Kommentar FoKA

Konsens

(Stand: 30.12.2019)


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