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Im vorliegenden Fall entsteht ein diagnostischer Mehraufwand durch das notfallmäßige und '''nicht routinemäßige''' Kreuzen der Blutkonserven, dadurch ist die Definition der Nebendiagnosen gemäß DKR D003 erfüllt und D62 kann hier kodiert werden.
 
Im vorliegenden Fall entsteht ein diagnostischer Mehraufwand durch das notfallmäßige und '''nicht routinemäßige''' Kreuzen der Blutkonserven, dadurch ist die Definition der Nebendiagnosen gemäß DKR D003 erfüllt und D62 kann hier kodiert werden.
  
Das prophylaktische Bereitstellen von Blutkonserven kann natürlich nicht kodiert werden.
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Die prophylaktische Bereitstellung von Blutkonserven kann natürlich nicht kodiert werden.
  
 
== Rückmeldung SEG-4 ==
 
== Rückmeldung SEG-4 ==

Version vom 15. Oktober 2008, 16:12 Uhr

Schlagwort: Blutungsanämie, Gastroskopie, Blutkonserven

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

ICD: D62

Problem/Erläuterung:

Aufnahme wegen gastrointestinaler Blutung. Bei der Notfall-Gastroskopie Feststellung einer Magenblutung. 4 Konserven werden gekreuzt, aber während des stationären Aufenthaltes nicht gegeben. Laborchemisch Anämie gesichert, Hb-Kontrolle wird durchgeführt. Eine Behandlung der Anämie wird nicht durchgeführt, keine Eisenmedikation. Berechtigt das Kreuzen von Konserven die Kodierung von D62 Akute Blutungsanämie als Nebendiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4

Das prophylaktische Bereitstellen von Blutkonserven bei einer Notfallgastroskopie rechtfertigt nicht die Kodierung von D62 Akute Blutungsanämie. Die Kontrolle des abnormen Hb-Wertes rechtfertigt laut DKR D003d (abnorme Befunde) nicht die Kodierung von D62.

Kommentar FoKA

Dissens:

Im vorliegenden Fall entsteht ein diagnostischer Mehraufwand durch das notfallmäßige und nicht routinemäßige Kreuzen der Blutkonserven, dadurch ist die Definition der Nebendiagnosen gemäß DKR D003 erfüllt und D62 kann hier kodiert werden.

Die prophylaktische Bereitstellung von Blutkonserven kann natürlich nicht kodiert werden.

Rückmeldung SEG-4

Rückmeldung steht noch aus.


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