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'''Schlagwort:  Blutungsanämie, Gastroskopie, Blutkonserven'''  
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'''Schlagwort:  Blutungsanämie, Gastroskopie, Blutkonserven<span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
  
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'''Erstellt: 23.11.2006'''
  
'''Aktualisiert: 2014-01-15'''  
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'''Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 16.12.2020'''
  
'''ICD: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-d60-d64.htm#D62 D62]  '''
 
  
 
== Problem/Erläuterung: ==
 
== Problem/Erläuterung: ==

Version vom 21. Januar 2021, 11:42 Uhr

Schlagwort: Blutungsanämie, Gastroskopie, Blutkonserven– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 23.11.2006

Aktualisiert: 21.12.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 16.12.2020


Problem/Erläuterung:

Aufnahme wegen gastrointestinaler Blutung. Bei der Notfall-Gastroskopie Feststellung einer Magenblutung. 4 Konserven werden gekreuzt, aber während des stationären Aufenthaltes nicht gegeben. Laborchemisch Anämie gesichert, Hb-Kontrolle wird durchgeführt. Eine Behandlung der Anämie wird nicht durchgeführt, keine Eisenmedikation. Berechtigt das Kreuzen von Konserven die Kodierung von D62 Akute Blutungsanämie als Nebendiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4

Das prophylaktische Bereitstellen von Blutkonserven bei einer Notfallgastroskopie rechtfertigt nicht die Kodierung von D62 Akute Blutungsanämie. Die Kontrolle des abnormen Hb-Wertes rechtfertigt laut DKR D003d (abnorme Befunde) nicht die Kodierung von D62 .

Kommentar FoKA

Dissens:

Im vorliegenden Fall entsteht ein diagnostischer Mehraufwand durch das notfallmäßige und nicht routinemäßige Kreuzen der Blutkonserven, dadurch ist die Definition der Nebendiagnosen gemäß DKR D003d erfüllt und D62 kann hier kodiert werden.

Die prophylaktische Bereitstellung von Blutkonserven ist eine Prozedur, die nicht verschlüsselt werden kann.

Rückmeldung SEG-4

Kein Änderungsbedarf.


Direkt-Link SEG-4

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