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Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
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Gemäß DKR 1918a ist nicht festgelegt, daß der ICD-Kode T51.0 als Nebendiagnose kodiert werden muss, sondern kann auch gemäß DKR D002i als konkurrierende HD als Hauptdiagnose kodiert werden.
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Diese Regelung trifft auch auf einen komatösen Patientn zu.
  
 
== Rückmeldung SEG-4 ==
 
== Rückmeldung SEG-4 ==

Version vom 3. Dezember 2010, 15:57 Uhr

Schlagwort: Alkoholrausch

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: F10.0 T51.0

Problem/Erläuterung:

Abgrenzung bei der Kodierung als Hauptdiagnose für stationäre Behandlung: F10.0 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch] gegen T51.0 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen, Toxische Wirkung von Alkohol, Äthanol.

Kodierempfehlung:

In Kapitel XIX der ICD-10-GM Version 2009 sind Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00 - T98) aufgelistet. Darunter fallen aus unserer Sicht z. B. Chemieunfälle mit Alkohol. Auch für die Vergiftung durch Arzneimittel in Verbindung mit Alkohol käme T51.0, dann allerdings nur als Nebendiagnose, in Frage (s. DKR 1918a).

Der Kode T51.0 schließt explizit aus: Akuter Alkoholrausch oder Alkoholnachwirkung, "Kater" (F10.0), Pathologischer Rausch (F10.0), Trunkenheit (F10.0)

In Kapitel V der ICD-10-GM Version 2009 werden mit den Schlüsselnummern F10.- bis F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen abgebildet. Die verursachenden Substanzen (z.B. Alkohol) werden durch die 3. Stelle kodiert, die klinischen Erscheinungsbilder (z.B. akute Intoxikation, Missbrauch oder Abhängigkeit) durch die 4. Stelle beschrieben.

Der Kode F10.0 schließt alle Formen des Alkoholrausches (Akute Intoxikation [akuter Rausch], akuter Rausch bei Alkoholabhängigkeit, pathologischer Rausch, Rausch o. n. A.) ein. Daher sind die entsprechenden Krankenhausfälle mit dieser Schlüsselnummer korrekt kodiert.

Kommentar FoKA

Aktualisierung am 03.12.2010:

Konsens mit Kommentar:

Gemäß DKR 1918a ist nicht festgelegt, daß der ICD-Kode T51.0 als Nebendiagnose kodiert werden muss, sondern kann auch gemäß DKR D002i als konkurrierende HD als Hauptdiagnose kodiert werden.

Diese Regelung trifft auch auf einen komatösen Patientn zu.

Rückmeldung SEG-4

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