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Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten nur zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" handelt.
 
Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten nur zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" handelt.
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<span style="color:red">Siehe auch Kodierempfehlung [[KDE-75|75]] und [[DKR 1001h]] (2009).</span>
 
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Version vom 12. Februar 2009, 11:49 Uhr

Schlagwort: Heimbeatmung, Tracheotomie, Beatmungsstunden, intensivmedizinisch versorgt

Stand: 2007-06-26

Aktualisiert: 22.01.2009

Problem/Erläuterung

Ein heimbeatmeter, tracheotomierter Patient mit bekannter amyotropher Lateralsklerose ohne suffiziente Spontanatmung wird wegen Bauschschmerzen stationär behandelt. Der notwendige Beatmungsmodus entspricht einer vollständigen, lebensnotwendigen und nicht nur unterstützenden Beatmung. Der Patient hat sein Beatmungsgerät mitgebracht.

Unter welchen Umständen können die Beatmungsstunden abgerechnet werden?

Kodierempfehlung

Für den Sonderfall von heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, ist analog zur Regelung zu intensivmedizinisch versorgten Patienten, bei denen die maschinelle Beatmung über Maskensysteme erfolgt, vorzugehen. Dies bedeutet, dass die Beatmungszeiten nur zu erfassen sind, wenn es sich im Einzelfall um einen "intensivmedizinisch versorgten Patienten" handelt.

Siehe auch Kodierempfehlung 75 und DKR 1001h (2009).


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