KDE-154

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Problem/Erläuterung

Fallkonstellation 1:

Ein Patient erhält wegen einer Harninkontinenz während des stationären Aufenthaltes einen Dauerkatheter. Der stationäre Behandlungsfall war durch eine andere Hauptdiagnose veranlasst. Ist die Harninkontinenz oder ein Z-Kode (z.B: Z46.6 Versorgen mit und Anpassen eines Gerätes im Harntrakt oder Z97.8 Vorhandensein sonstiger und nicht näher bezeichneter medizinischer Geräte oder Hilfsmittel) als Nebendiagnose zu kodieren?

Fallkonstellation 2:

Bei einem Patienten besteht bereits bei Aufnahme eine Harninkontinenz mit liegendem Dauerkatheter. Der Urinbeutel wird während des Aufenthaltes gewechselt. Der stationäre Behandlungsfall war durch eine andere Hauptdiagnose veranlasst. Ist die Harninkontinenz oder ein Z-Kode (z.B: Z46.6 Versorgen mit und Anpassen eines Gerätes im Harntrakt oder Z97.8 Vorhandensein sonstiger und nicht näher bezeichneter medizinischer Geräte oder Hilfsmittel) als Nebendiagnose zu kodieren?

Fallkonstellation 3:

Bei einem Patienten besteht bereits bei Aufnahme eine Harninkontinenz. Der bereits bei Aufnahme liegende Dauerkatheter wird während des Aufenthaltes gewechselt. Der stationäre Behandlungsfall war durch eine andere Hauptdiagnose veranlasst. Ist die Harninkontinenz oder ein Z-Kode (z.B: Z46.6 Versorgen mit und Anpassen eines Gerätes im Harntrakt oder Z97.8 Vorhandensein sonstiger und nicht näher bezeichneter medizinischer Geräte oder Hilfsmittel) als Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung für alle drei Fallkonstellationen

R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz wird als Nebendiagnose kodiert.

Es ist ein Aufwand gemäß DKR D003d dokumentiert und die Harninkontinenz besitzt eine in DKR 1804f beschriebene klinische Bedeutung.

Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM sowie unter Z40-Z54 und Z80-Z99 zu beachten.



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