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− | Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht. <BR>Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme ([http://www.dimdi.de/static/de/ | + | Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht. <BR>Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r50-r69.htm#R63 R63.4]) ist abzugrenzen. |
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− | + | Nach Prüfung weiterhin kein Anpassungsbedarf. Klinischer Gesamtzustand und BMI sind Voraussetzungen für eine Kachexie. | |
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Version vom 12. Juni 2017, 11:20 Uhr
Schlagwort: Kachexie
Stand:
Aktualisiert: 2012-01-16
Problem/Erläuterung:
Wann darf R64 Kachexie verschlüsselt werden?
Kodierempfehlung:
Mindestvoraussetzungen: Dokumentation von Körpergröße und -gewicht und Beeinflussung des Patientenmanagements.
Neben der allgemeinen Definition (schwere Form der Abmagerung mit Atrophie/körperliche Auszehrung) unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtzustandes ist ein BMI unter 18,5 kg/m2 (Definition Untergewicht WHO) zu fordern.
Kommentar FoKA
Dissens (Revision vom 03.12.2010):
Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht.
Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme (R63.4) ist abzugrenzen.
Rückmeldung SEG-4
Nach Prüfung weiterhin kein Anpassungsbedarf. Klinischer Gesamtzustand und BMI sind Voraussetzungen für eine Kachexie.
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