KDE-16

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Schlagwort: Kachexie– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 08.08.2005

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020


Problem/Erläuterung:

Wann darf R64 Kachexie verschlüsselt werden?

Kodierempfehlung:

Mindestvoraussetzungen: Dokumentation von Körpergröße und -gewicht und Beeinflussung des Patientenmanagements.
Neben der allgemeinen Definition (schwere Form der Abmagerung mit Atrophie/körperliche Auszehrung) unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtzustandes ist ein BMI unter 18,5 kg/m2 (Definition Untergewicht WHO) zu fordern.

Kommentar FoKA

Dissens (Revision vom 03.12.2010):

Der BMI ist zwar richtungsweisend aber nicht alleinige Bedingung. Bei Unterschreitung der BMI-Norm oder entsprechendem klinischen Habitus und durchgeführter Therapie (z.B. hochkalorische Therapie, pflegerische Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, etc.) ist die Kodierung sachgerecht.
Hinweis: abnorme Gewichtsabnahme (R63.4) ist abzugrenzen.

Rückmeldung SEG-4

Nach Prüfung weiterhin kein Anpassungsbedarf. Klinischer Gesamtzustand und BMI sind Voraussetzungen für eine Kachexie.


Direkt-Link SEG-4

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