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Schlagwort: Bronchien, Spülung, Lavage

Stand: 2008-01-08

Aktualisiert: 2007-06-26

OPS: 8-173 1-620.0

Problem/Erläuterung

Bei Patienten mit z.B. chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung oder Pneumonie wird bei vermehrtem bzw. zähem Bronchialschleim während einer flexiblen Bronchoskopie aus therapeutischen Gründen eine Spülung der Bronchien (Bronchiallavage) mit insgesamt ca. 50 ml physiologischer Kochsalzlösung vorgenommen. Ist dies mit dem OPS 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge korrekt verschlüsselt?

Kodierempfehlung

Die Bronchiallavage ist eine Spülung der Bronchien mit Kochsalzlösung, um z.B. zähen Bronchialschleim zu entfernen oder um Bronchialsekret zur weiteren diagnostischen Aufarbeitung zu gewinnen. Es werden in der Regel kleine Spülvolumina (durchschnittlich ca. 10-20 ml) verwendet.

Bei dem OPS-Kode 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge wird als Exklusivum die Bronchiallavage aufgeführt und der Hinweis gegeben, dass der OPS 8-173 nur für die sehr aufwendige Spülung der Lunge, z.B. bei Alveolarproteinose, vorgesehen ist.

Dieses Verfahren wird auch whole lung lavage = Ganzlungenlavage genannt. Die Spülung wird in Narkose nach Intubation mit einem Doppellumentubus (einseitige Beatmung) durchgeführt. Der zu spülende Lungenflügel wird entlüftet und mit Volumina von mehreren Litern Kochsalzlösung (bis zu 30 Liter) über meist mehrere Stunden gespült, bis eine gewisse Extinction (Aufklarung) der Spülflüssigkeit erreicht ist.

Alveolarproteinosen sind seltene Störungen des Surfactantmetabolismus, die zur Anhäufung von Surfactant in der Lunge und durch eine Diffusionsstörung zu einer schweren respiratorischen Insuffizienz führen.

Im o.g. Fall ist die bronchoskopische Absaugung/Spülung mit kleinen Volumina mit dem OPS 1-620.0 Diagnostische Tracheobronchoskopie, mit flexiblem Instrument anzugeben. Ein spezifischer OPS für diese Bronchiallavage existiert nicht.

Bei Kodierung des OPS 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge sind o.g. Kriterien wie Narkose, große Bronchialspülvolumina und längere Untersuchungsdauer zu fordern.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar

Die im letzten Absatz genannten Kriterien sind nicht Bestandteil der OPS-Beschreibung. Gefordert wird lediglich eine "sehr aufwendige Spülung der Lunge z.B. bei Alveolarproteinose". Somit sind weitere Krankheitsbilder mit der Notwendigkeit zeitaufwendiger und personalintensiver Spülungen der Lunge denkbar.

Rückmeldung SEG 4

Steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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