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Der FoKA der DGfM hält die Interpretation der [[DKR 0201f]] durch die SEG-4 für sachgerecht. Angesichts der Widersprüchlichkeit der DKR insbesondere im Beispiel 7 ist eine Anpassung der DKR dringend angezeigt, vor allem bei Patienten mit Symptomvielfalt auf Grund ihrer konsumierenden Erkrankung.
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(Stand 01.02.2019)
  
 
== Rückmeldung SEG 4 ==
 
== Rückmeldung SEG 4 ==

Aktuelle Version vom 1. Februar 2019, 12:48 Uhr

Schlagwort: Lymphom, palliativ

Stand: 2008-01-08

Aktualisiert: 2007-08-21

ICD: C83.-

Problem/Erläuterung

Aufnahme wegen Verschlechterung des Allgemeinzustandes und zunehmender Parese der unteren Extremitäten sowie des linken Armes. Aus der Anamnese bekannt ist ein B-Zell Non-Hodgkin-Lymphom, Stadium IV B mit ausgedehnten abdominellen und inguinalen Lymphomen, Mammabefall und Hautmanifestationen. Nach initialer Polychemotherapie trat eine Meningeosis auf, sowie im weiteren Verlauf ein BWK-Befall und eine Progression der abdominellen Lymphknoten. Die aktuelle Diagnostik zeigt eine Progression der Grunderkrankung. Eine erneute Chemotherapie wird nicht eingeleitet. Es erfolgt eine symptomatische bzw. palliative Therapie. Was ist Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4

Ursächlich für die komplexe Symptomatik ist die Progression der Grunderkrankung. Als Hauptdiagnose wird die maligne Grunderkrankung mit C83.- Diffuses Non-Hodgkin-Lymphom kodiert.

Kommentar FoKA

Konsens

(Stand 01.02.2019)

Rückmeldung SEG 4

Ergänzung nicht Thema der Kodierempfehlung.


Direkt-Link SEG-4

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