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Version vom 25. Januar 2013, 16:10 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4)

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Schlagwort: Herzinsuffizienz, diastolisch, Relaxationsstörung

Stand: 2007-10-30

Aktualisiert: 08.01.2013

ICD: I11.01 I50.11

Problem/Erläuterung:

Welche Kriterien/Angaben sind für die Diagnosestellung einer diastolischen Herzinsuffizienz erforderlich?

Beispiel:
75 jährige Versicherte kommt wegen exazerbierter COLD zur Aufnahme.
Als Nebendiagnose: I11.01 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz, mit Angabe einer hypertensiven Krise sowie I50.11 Linksherzinsuffizienz, ohne Beschwerden.
Im Thorax keine Stauung, keine Ödeme. Der Befund, worauf sich die Diagnose der Herzinsuffizienz stützt, ist das Echo mit Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung als Begründung für einen erhöhten Füllungswiderstand und damit für eine diastolische Herzinsuffizienz. Ist dies korrekt?

Kodierempfehlung SEG-4

Die alleinige Angabe einer diastolischen Relaxationsstörung reicht nicht aus für die Diagnose "diastolische Herzinsuffizienz". Die Diagnose einer primären diastolischen Herzinsuffizienz erfordert, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Vorhandensein von Symptomen und klinische Zeichen der Herzinsuffizienz.
  2. Normale oder nur leicht eingeschränkte linksventrikuläre systolische Funktion (LVEF >= 40-50%).
  3. Nachweis einer abnormen LV-Relaxation und/oder Dehnbarkeit.

Quelle: Leitlinien für die Diagnose und Therapie der akuten und chronischen Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie. Update 2012. Für mehr Informationen: www.escardio.org

Kommentar FoKA

Dissens: (bis 22.01.2009)

Bei der Erstdiagnose mit Nachweis der Kritierien gemäß der Leitlinie und bei medikamentöser Therapie einer anamnestisch bekannten Herzinsuffizienz ist die Herzinsuffizienz kodierbar.

Laut alphabetischem Diagnoseverzeichnis des DIMDI ist die diastolische Herzinsuffizienz mittels I50.19 zu kodieren.


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