KDE-2: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kodierempfehlung SEG 4==
 
== Kodierempfehlung SEG 4==
In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 01.01.2010 <span style="color:red">(keine Änderung des Vertragstextes im Rahmen der Vereinbarung des Kataloges zum 01.01.2012)</span> ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes."
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In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 01.01.2010 <span style="color:red">(keine Änderung des Vertragstextes im Rahmen der Vereinbarung des Kataloges zum 01.06.2012)</span> ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes."
  
 
Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose.
 
Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose.

Version vom 25. Januar 2013, 15:39 Uhr

Schlagwort: Ambulantes Operieren, stationäre Aufnahme

Stand: 2012-01-16

Aktualisiert: 08.01.2013

Problem/Erläuterung

Ambulantes Operieren nach §115b SGB V / Aufnahme am selben Tag

Eine ambulante Operation nach §115b SGB V wird im Krankenhaus durchgeführt. Wegen einer Komplikation im Rahmen des Eingriffs erfolgt die stationäre Aufnahme am selben Tag. Was ist Hauptdiagnose, ist der Eingriff zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG 4

In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 01.01.2010 (keine Änderung des Vertragstextes im Rahmen der Vereinbarung des Kataloges zum 01.06.2012) ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes."

Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose.

Kommentar FoKA

Konsens (Revision 15.09.2010)

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf


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