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Die Verwendung des Prozedurenschlüssels ''8-837.60 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, selektive Thrombolyse, eine Koronararterie'' ist nicht korrekt. Bei ReoPro® handelt es sich um ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Es ist als Thrombozytenaggregationshemmer für die i.v.-Applikation zugelassen. Es handelt sich nicht um ein Thrombolytikum und somit nicht um eine selektive Thrombolyse.
 
Die Verwendung des Prozedurenschlüssels ''8-837.60 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, selektive Thrombolyse, eine Koronararterie'' ist nicht korrekt. Bei ReoPro® handelt es sich um ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Es ist als Thrombozytenaggregationshemmer für die i.v.-Applikation zugelassen. Es handelt sich nicht um ein Thrombolytikum und somit nicht um eine selektive Thrombolyse.
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Version vom 7. Mai 2008, 11:42 Uhr

Schlagwort: Thrombolyse, intrakoronar

Stand: 2007-12-18

Aktualisiert: 2008-01-08

OPS: 8-837.60

Problem/Erläuterung

Ist die Kodierung des OPS 8-837.60 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, selektive Thrombolyse, eine Koronararterie bei intrakoronarer Gabe von Abciximab (ReoPro®) korrekt?

Kodierempfehlung

Die Verwendung des Prozedurenschlüssels 8-837.60 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, selektive Thrombolyse, eine Koronararterie ist nicht korrekt. Bei ReoPro® handelt es sich um ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel. Es ist als Thrombozytenaggregationshemmer für die i.v.-Applikation zugelassen. Es handelt sich nicht um ein Thrombolytikum und somit nicht um eine selektive Thrombolyse.

Kommentar FoKA

Konsens

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung



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