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Version vom 6. November 2009, 14:30 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung)

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Schlagwort: Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische

Stand: 2008-04-24

Aktualisiert: 22.10.2009

OPS: 5-886.1

Problem/Erläuterung

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung

Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Kodierung von 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt, d.h. dass Brustgewebe von einem Ort zum anderen gebracht wurde, z.B. im Sinne einer Verschiebeplastik.

Kommentar FoKA

Konsens

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung


Direkt-Link SEG-4

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