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Version vom 8. Mai 2008, 09:24 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge)

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Problem/Erläuterung

Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?

Kodierempfehlung

Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Kodierung von 5-886.1 sollte jeweils im OPBericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastischrekonstruktiven Eingriff handelt, d.h. dass Brustgewebe von einem Ort zum anderen gebracht wurde, z.B. im Sinne einer Verschiebeplastik.



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