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Version vom 9. Januar 2019, 12:16 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG-4)

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Schlagwort: Ovarialkarzinom, Malignom, Pleuraerguss, maligner, Pleurametastasen

Stand: 2008-06-17

Aktualisiert: 10.04.2014

ICD: C78.2† J91*

Problem/Erläuterung:

Notfallmäßige Aufnahme der Patientin wegen eines ausgeprägten malignen Pleuraergusses bei Pleurametastasen eines metastasierenden Ovarialkarzinoms. Am Aufnahmetag erfolgte die Pleurodese und therapeutische Drainage der Pleurahöhle. Bei bekanntem Tumorleiden erfolgte eine Schmerztherapie. Was ist als Hauptdiagnose zuzuweisen?

Kodierempfehlung SEG-4

Hauptdiagnose:
C78.2† Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura

Nebendiagnosen:
J91* Pleuraerguss bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
C56 Bösartige Neubildung des Ovars

Aufnahmeveranlassend war der ausgeprägte maligne Pleuraerguss bei Pleurametastasen, weshalb auch am Aufnahmetag in Zielrichtung des Pleuraergusses die Pleurodese und Drainageanlage erfolgte. Die Hauptdiagnose C78.2† Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura wird über das Kreuz-/Stern-System aufgrund des malignen Pleuraergusses kodiert.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar:

Wurde der stationäre Krankenhausaufenthalt durch ein respiratorisches Leitsymptom (Dyspnoe) veranlasst, ist die Kodierungempfehlung der SEG-4 zur Hauptdiagnose korrekt.

DKR 0201f: Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors (Schmerztherapie) als auch der Metastasen (Pleurodese), ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

Rückmeldung SEG 4

Die Aufnahme erfolgte wegen des Pleuraergusses, nicht zur Schmerztherapie.


Direkt-Link SEG-4

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