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Gemäß der [[DKR 0201f]] ist ein Malignom-Kode und nicht das beschriebene Symptom Hauptdiagnose. Das vorliegende Beispiel bildet sich jedoch nicht in der speziellen [[DKR 0201f]] ab. Daher muß gemäß der konkurrierenden Hauptdiagnosen ([[DKR D002f]]) der behandelnde Arzt die Diagnose mit dem höchsten Ressourcenaufwand auswählen, in diesem Fall vermutlich die Behandlung der Hirnmetastase.
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== Rückmeldung SEG-4 ==
 
== Rückmeldung SEG-4 ==

Version vom 5. November 2013, 10:58 Uhr

Schlagwort: Krampfanfall, Hirnmetastase, Symptom

Stand: 2008-08-19

Aktualisiert: 2009-01-22

Aktualisiert: 17.10.2013

ICD: C79.3

Problem/Erläuterung:

Die stationäre Aufnahme erfolgt mit Krampfanfall. Die Diagnostik ergibt eine bisher unbekannte Hirnmetastase bei bekanntem kleinzelligen Bronchial-Karzinom. Es erfolgt eine Behandlung mit Dexamethason und eine systemische Chemo-Therapie, ambulant erfolgt Bestrahlung. Es erfolgen eine Behandlung mit Dexamethason und eine Bestrahlung der Hirnmetastase. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung:

Aufnahmeanlass war das Symptom Krampfanfall. Als zugrunde liegende Erkrankung wird die Hirnmetastase diagnostiziert. Somit ist nach DKR D002 C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute als Hauptdiagnose zu kodieren. Nebendiagnose ist das Bronchialkarzinom.

Kommentar FoKA

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