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Konsens (Stand 27.04.2015)
 
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Gemäß Fallbeschreibung liegt eine Thrombose im Sinne einer Komplikation des Port-Systems und der bösartigen Erkankung vor, so dass in diesem Fall ein T-Kode als Hauptdiagnose gewählt werden muss, da kein lokalisationsbezogener I-Kode existiert und der T-Kode sowohl auf das Gefäßsystem und die Ursache verweist.
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Das Malignom ist in jedem Fall als Nebendiagnose zu kodieren (siehe [[DKR 0201f]]).
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== Rückmeldung SEG-4 ==
 
== Rückmeldung SEG-4 ==

Version vom 27. April 2015, 14:43 Uhr

Schlagwort: Port-Katheter, Thrombose, Tumor

Stand: 2008-08-19

Aktualisiert: 15.01.2015

ICD: T82.8 I80.- I82.-

Problem/Erläuterung:

Die stationäre Aufnahme erfolgt zur Korrektur des Port-Katheters bei Thrombose. Bekannt ist ein metastasierendes Rektum-Karzinom. Was ist Hauptdiagnose? Ist der Tumor als Nebendiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Handelt es sich um eine Thrombose des Katheters, ist T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen Hauptdiagnose.

Handelt es sich um eine Thrombose der Vene, ist ein Kode aus I80.- Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis oder aus I82.- Sonstige venöse Embolie und Thrombose Hauptdiagnose.

Der Tumor kann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist.

Kommentar FoKA

Konsens (Stand 27.04.2015)

Rückmeldung SEG-4

Kein Änderungsbedarf.


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