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== Problem/Erläuterung: ==
 
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Stationäre Aufnahme eines dialysepflichtigen Patienten mit bekannter terminaler Niereninsuffizienz zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss. Diagnostik und Indikationsstellung erfolgten ambulant. Was ist Hauptdiagnose? [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gt80.htm#t82 T82.5] ''Mechanische Komplikation durch sonstige Geräte und Implantate im Herzen und in den Gefäßen'' oder [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gn17.htm#n18 N18.0] ''Terminale Niereninsuffizien''z
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Stationäre Aufnahme eines dialysepflichtigen Patienten mit bekannter terminaler Niereninsuffizienz zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss. Diagnostik und Indikationsstellung erfolgten ambulant. Was ist Hauptdiagnose?  
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gt80.htm#t82 T82.5] ''Mechanische Komplikation durch sonstige Geräte und Implantate im Herzen und in den Gefäßen''  
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== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie [[DKR 0912|0912]] der Passus Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt gestrichen worden. Somit ist in o.g. Fall die Hauptdiagnosendefinition nach [[DKR D002f|DKR D002]] anzuwenden. Verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts mit Shuntneuanlage ist die dialysepflichtige terminale Niereninsuffizienz. [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gn17.htm#n18 N18.0] ist somit Hauptdiagnose.
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Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie [[DKR 0912|0912]] der Passus ''Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt'' gestrichen worden. Somit ist in o.g. Fall die Hauptdiagnosendefinition nach [[DKR D002f|DKR D002]] anzuwenden. Verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts mit Shuntneuanlage ist die dialysepflichtige terminale Niereninsuffizienz. [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2008/gn17.htm#n18 N18.0] ist somit Hauptdiagnose.
  
 
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Version vom 23. September 2008, 14:01 Uhr

Schlagwort: Shuntverschluss, Shuntneuanlage, Niereninsuffizienz Stand: 2008-08-19

Aktualisiert: 2008-08-19

ICD: N18.0 T82.5

Problem/Erläuterung:

Stationäre Aufnahme eines dialysepflichtigen Patienten mit bekannter terminaler Niereninsuffizienz zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss. Diagnostik und Indikationsstellung erfolgten ambulant. Was ist Hauptdiagnose?

T82.5 Mechanische Komplikation durch sonstige Geräte und Implantate im Herzen und in den Gefäßen

oder

N18.0 Terminale Niereninsuffizienz

Kodierempfehlung SEG-4:

Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie 0912 der Passus Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt gestrichen worden. Somit ist in o.g. Fall die Hauptdiagnosendefinition nach DKR D002 anzuwenden. Verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts mit Shuntneuanlage ist die dialysepflichtige terminale Niereninsuffizienz. N18.0 ist somit Hauptdiagnose.


Direkt-Link SEG-4

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