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Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:
 
Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:
  
Ad 1.:
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Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)
 
Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)
# Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.
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* Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.
  
Ad 2.:
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Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:
 
Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:
# Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
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* Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
 
Zweizeitiges Vorgehen:
 
Zweizeitiges Vorgehen:
- Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
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* Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.
  
 
Hinweis:<BR>
 
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Version vom 24. Oktober 2011, 13:27 Uhr

Schlagwort: Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese

Stand: 13.01.2011

OPS:

Problem/Erläuterung

  1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?
  2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4

Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:

Ad 1.:
Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)

  • Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.

Ad 2.:
Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Zweizeitiges Vorgehen:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Hinweis:
Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkrevision, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.

Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.

Kommentar FoKA:

Kommentierung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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