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Schlagwort: Materialkombination, Frakturen, Osteosynthese

Erstellt: 22.10.2009

Aktualisiert: 15.01.2015

OPS: 5-790 5-810.6

Problem/Erläuterung

  1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen?
  2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4

Behandlungsfälle bis einschließlich 2009 werden wie folgt kodiert:

Ad 1.:
Dieselbe Lokalisation und derselbe Zugang mit mindestens zwei verschiedenen Verfahren (z.B. Platte und Zuggurtung) oder unterschiedlichen Werkstoffen (z.B. Zement und Metall)

  • Kodierung mit einem Kode für Materialkombination.

Ad 2.:
Mehrere Lokalisationen oder dieselbe Lokalisation mit mehreren offenchirurgischen Zugängen und/oder minimal-invasiven Zugängen zum Einbringen des Osteosynthesematerials:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Zweizeitiges Vorgehen:

  • Kodierung der einzelnen Osteosyntheseverfahren.

Hinweis:
Wird eines der aufgeführten Verfahren arthroskopisch assistiert durchgeführt, ist zusätzlich der Kode 5-810.6 Arthroskopische Gelenkoperation Gelenkrevision, Arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur anzugeben.

Ab der OPS-Version 2010 sind die Kodes für Materialkombination bzw. Materialkombinationen im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Stattdessen sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren.

Kommentar FoKA:

Konsens (Stand 27.04.2015)


Direkt-Link SEG-4

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