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Schlagworte: Wunddebridement, Wundtoilette, chirurgische

Stand: 17.06.2008

Aktualisiert 28.01.2010

OPS: 5-893

Problem/Erläuterung:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den OPS-Kode 5-893 Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut angeben zu können?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Kodedefinition besteht aus zwei Textteilen, die durch „und“ verknüpft sind. Der Begriff „und“ im 3-stelligen und 4-stelligen Kode wird sowohl im Sinne von „und“ als auch im Sinne von „oder“ verwendet (DKR P003). Das bedeutet, dass der Kode angewendet werden kann, wenn eine chirurgische Wundtoilette und/oder die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut im Sinne eines chirurgischen/operativen Vorgehens durchgeführt wurde. Bei einem Wunddebridement handelt es sich um ein chirurgisches Vorgehen mit „Einschneiden“ ins erkrankte Gewebe bis ins gesunde Gewebe. Die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut im Sinne eines chirurgischen/operativen Vorgehens setzt den Einsatz eines chirurgischen Instruments, z.B. Skalpell, Schere, scharfer Löffel voraus.

Kommentierung FoKA:

Kommentierung steht noch aus.

Rückmeldung SEG 4

Rückmeldung steht noch aus.


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