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Schlagwort:  '''Anästhesie, intravenöse'''  
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'''Schlagwort:  Anästhesie, intravenöse'''
  
Stand2007-01-10
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'''Erstellt28.02.2006'''
  
Aktualisiert: 2012-01-16
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'''Aktualisiert: 30.12.2019'''
 
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OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-90...8-91.htm#code8-900 8-900]
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== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==
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* Vorliegen der Narkoseaufklärung/-einwilligung, des Anästhesieprotokolls bzw. Überwachungsbogens mit Herzfrequenz / RR-Messungen / O2-Sättigungskurve / Medikamenten-Dosis
 
* Vorliegen der Narkoseaufklärung/-einwilligung, des Anästhesieprotokolls bzw. Überwachungsbogens mit Herzfrequenz / RR-Messungen / O2-Sättigungskurve / Medikamenten-Dosis
 
* Adäquate Dosierung zur Einleitung und Erhaltung einer Allgemeinanästhesie
 
* Adäquate Dosierung zur Einleitung und Erhaltung einer Allgemeinanästhesie
* Durchführung durch einen Anästhesisten
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* Durchführung <span style="color:red">unter Gewährleistung des Facharztstandards Anästhesie</span>
 
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<strike>Siehe auch [http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/021-014.pdf S3-Leitlinie.“Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2008 (AWMF-Register-Nr. 021/014)]</strike>
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== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==
Dissens:
 
 
Gemäß Leitlinie wird bei Durchführung einer tiefen Sedierung oder Narkose bzw. bei komplexen Eingriffen die Anwesenheit eines zweiten,  intensivmedizinisch-erfahrenen Arztes empfohlen.
 
 
Die Forderung nach einem Anästhesisten kann der Leitlinie nicht entnommen werden.
 
 
Maßgeblich sind die in der [[DKR P009]] aufgeführten Kriterien und keine weiteren Hilfskriterien wie z.B. Dokumentation der Aufklärung.
 
 
== Hinweis: ==
 
  
[http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/021-014.pdf S3-Leitlinie.“Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2008 (AWMF-Register-Nr. 021/014)]
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Konsens
  
== Rückmeldung SEG 4 ==
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(Stand: 30.12.2019)
Rückmeldung steht noch aus.
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Aktuelle Version vom 31. Dezember 2019, 18:19 Uhr

Schlagwort: Anästhesie, intravenöse

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 30.12.2019

OPS: 8-900

Problem/Erläuterung

Ist die Anwendung von Propofol bei endoskopischen Untersuchungen über den OPS 8-900 Intravenöse Anästhesie zu kodieren ? Falls ja – welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

Kodierempfehlung SEG 4

Neben der intravenösen Gabe von Propofol zur Sedierung wird dieses auch zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie (Narkose) eingesetzt.

Folgende Voraussetzungen sollten für die Anerkennung des OPS 8-900 Intravenöse Anästhesie gegeben sein:

  • Es muss eine Ausnahmesituation nach DKR P009 vorliegen
  • Vorliegen der Narkoseaufklärung/-einwilligung, des Anästhesieprotokolls bzw. Überwachungsbogens mit Herzfrequenz / RR-Messungen / O2-Sättigungskurve / Medikamenten-Dosis
  • Adäquate Dosierung zur Einleitung und Erhaltung einer Allgemeinanästhesie
  • Durchführung unter Gewährleistung des Facharztstandards Anästhesie

Kommentar FoKA

Konsens

(Stand: 30.12.2019)


Direkt-Link SEG-4

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