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== Kodierempfehlung SEG-4: ==
Patienten haben nach einer TUR der Blase üblicherweise einen Spülkatheter für 1-2 Tage. Sind in diesem Zeitraum bei liegendem Spül-Dauerkatheter "Nachblutungen" (blutige Spülflüssigkeit) dokumentiert und ist eine Änderung des Patientenmanagements nicht erkennbar, so ist die Kodierung über [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2012/block-t80-t88.htm#T81 T81.0] Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert, Blutung und Hämatom als Folge eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert nicht begründet.  
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Patienten haben nach einer TUR der Blase üblicherweise einen Spülkatheter für 1-2 Tage. Sind in diesem Zeitraum bei liegendem Spül-Dauerkatheter "Nachblutungen" (blutige Spülflüssigkeit) dokumentiert und ist eine Änderung des Patientenmanagements nicht erkennbar, so ist die Kodierung über [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2012/block-t80-t88.htm#T81 T81.0] ''Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert, Blutung und Hämatom als Folge eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert'' nicht begründet.  
  
Wird der Spül-Dauerkatheter nach 1-2 Tagen entfernt und kommt es zu Nachblutungen, die es erforderlich machen, wieder einen Spül-Dauerkatheter anzulegen oder ist wegen persistierender Nachblutung über den üblichen Zeitraum von 1-2 Tagen hinaus eine Behandlung mit Spül-Dauerkatheter erforderlich, besteht eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Unter Berücksichtigung der [[DKR D002]], Abschnitt Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, und der dort vorgegebenen Hierarchisierung (spezifischer Kode für die Erkrankung vor Kodes aus Tabelle 1 vor Kodes aus T80 – T88) ist für diese Fälle T81.0 der spezifische Kode. Einen spezifischeren Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung gibt es nicht.
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Wird der Spül-Dauerkatheter nach 1-2 Tagen entfernt und kommt es zu Nachblutungen, die es erforderlich machen, wieder einen Spül-Dauerkatheter anzulegen oder ist wegen persistierender Nachblutung über den üblichen Zeitraum von 1-2 Tagen hinaus eine Behandlung mit Spül-Dauerkatheter erforderlich, besteht eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Unter Berücksichtigung der [[DKR D002f|DKR D002]], Abschnitt Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, und der dort vorgegebenen Hierarchisierung (spezifischer Kode für die Erkrankung vor Kodes aus Tabelle 1 vor Kodes aus T80 – T88) ist für diese Fälle T81.0 der spezifische Kode. Einen spezifischeren Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung gibt es nicht.
  
 
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Version vom 16. November 2012, 14:15 Uhr

Kodierempfehlung Nr. 300

Schlagworte: Blasenoperation, Nachblutung, Spülkatheter

Aktualisiert: 13.01.2012

ICD: C67.8; T81.0

Problem/Erläuterung:

Bei einem Patienten wird eine transurethrale Resektion (TUR) eines Blasenkarzinoms durchgeführt. Der intraoperative Verlauf ist komplikationslos. Am 1. postoperativen Tag kommt es zu einer Nachblutung ohne Blasentamponade, es erfolgt eine Spülbehandlung. Als Hauptdiagnose wird der Kode C67.8 Bösartige Neubildung der Harnblase, Harnblase, mehrere Teilbereiche überlappend verschlüsselt. Wie wird die postoperative Blutung als Komplikation im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff kodiert?

Kodierempfehlung SEG-4:

Patienten haben nach einer TUR der Blase üblicherweise einen Spülkatheter für 1-2 Tage. Sind in diesem Zeitraum bei liegendem Spül-Dauerkatheter "Nachblutungen" (blutige Spülflüssigkeit) dokumentiert und ist eine Änderung des Patientenmanagements nicht erkennbar, so ist die Kodierung über T81.0 Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert, Blutung und Hämatom als Folge eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert nicht begründet.

Wird der Spül-Dauerkatheter nach 1-2 Tagen entfernt und kommt es zu Nachblutungen, die es erforderlich machen, wieder einen Spül-Dauerkatheter anzulegen oder ist wegen persistierender Nachblutung über den üblichen Zeitraum von 1-2 Tagen hinaus eine Behandlung mit Spül-Dauerkatheter erforderlich, besteht eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Unter Berücksichtigung der DKR D002, Abschnitt Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, und der dort vorgegebenen Hierarchisierung (spezifischer Kode für die Erkrankung vor Kodes aus Tabelle 1 vor Kodes aus T80 – T88) ist für diese Fälle T81.0 der spezifische Kode. Einen spezifischeren Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung gibt es nicht.

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