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Schlagwort: Parese, Multiple Sklerose, akut, chronisch

Stand: 2009-12-17

Aktualisiert:

ICD: G82.40 G82.42

Problem/Erläuterung:

Ein Patient hat eine seit drei Jahren bekannte Multiple Sklerose mit (sekundär-) progredienter Verlaufsform mit sog. akkumulierendem Defizit (nicht vollständige Remission nach ursprünglich schubhaftem Verlauf). Es besteht eine beinbetonte spastische Tetraparese mit Rollstuhlpflichtigkeit. Wegen Progredienz der Defizite an der unteren Extremität wird der Patient zur intravenösen Methylprednisolon-Hochdosistherapie („Kortisonstoßtherapie“) stationär aufgenommen. Ist im o.g. Fall nach den Vorgaben der DKR 0603 eine „akute“ oder „chronische“ Phase der beinbetonten Tetraparese zu kodieren?

G82.40 Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, Spastische Tetraparese und Tetraplegie, Akute komplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese

oder

G82.42 Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, Spastische Tetraparese und Tetraplegie, Chronische komplette Querschnittlähmung.

Kodierempfehlung SEG-4:

Das Kriterium der DKR 0603, dass von einer chronischen Phase einer nicht traumatischen Lähmung gesprochen wird, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung, die die Lähmung verursachte, abgeschlossen ist, kann im o.g. Fall der Multiplen Sklerose (MS) sowie bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen des zentralen oder peripheren Nervensystems (z.B. CIDP - chronische inflammatorische demyelinisierende Polyneuropathie) nicht herangezogen werden, da bei diesen die Behandlung der Grunderkrankung u.U. nie als endgültig abgeschlossen zu betrachten ist.
Die Einschätzung, ob es sich nach den Vorgaben der DKR 0603 um eine akute oder chronische Lähmung handelt, sollte daher neben der Ätiologie die Behandlungsintensität berücksichtigen.
Laut DKR 0603 liegt auch dann eine akute Lähmung vor, wenn sich die Erkrankung in Remission befand, sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität wie bei der Erstmanifestation erfordert. Wenn es also zu einer erneuten Verschlechterung einer zuvor voll- oder unvollständig zurückgebildeten Parese kommt und eine erneute Behandlung wie bei der Erstmanifestation (z.B. Kortisonstoßtherapie bei MS) bzw. die nächste Eskalationsstufe der Therapie (z.B. Plasmapherese, Immunglobuline bei CIDP) durchgeführt wird, ist eine akute Para-/Tetraparese zu kodieren, auch wenn die Erkrankung bereits länger besteht.
Werden dagegen nur die Folgen der chronischen Lähmung behandelt (z.B. Botulinumtoxin bei Spastik), wird im o.g. Fall die chronische Phase der Lähmung kodiert, auch wenn die Behandlung der Grunderkrankung (z.B. MS) nicht abgeschlossen ist/sein kann.

Kommentar FoKA:

Konsens mit Kommentar:

Der beschriebene Befund einer progredienten spastischen beinbetonten Querschnittlähmung erfüllt in der Regel nicht die Kriterien einer kompletten QS-Lähmung, spezifischer sind hier der Kode G82.41 Spastische Tetraparese und Tetraplegie: Akute inkomplette Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese oder G82.43 Spastische Tetraparese und Tetraplegie: Chronische inkomplette Querschnittlähmung.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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