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Schlagwort:  Beatmung, High Flow Therapy, nasale  
 
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Stand: 2009-12-17  
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Erstellt: 17.12.2009
  
Aktualisiert: <span style="color:red">19.04.2012</span>
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Die nasale Applikation von Atemgas (mit oder ohne zusätzliche Sauerstoffzugabe) über Nasenbrille mit hohem Fluss entspricht nicht der Definition einer maschinellen Beatmung in [[DKR 1001g|DKR 1001]].
 
Die nasale Applikation von Atemgas (mit oder ohne zusätzliche Sauerstoffzugabe) über Nasenbrille mit hohem Fluss entspricht nicht der Definition einer maschinellen Beatmung in [[DKR 1001g|DKR 1001]].
  
<span style="color:red">Bei Neugeborenen sind auch atmungsunterstützende Maßnahmen mit den entsprechenden OPS-Kodes zu verschlüsseln, soweit nicht eine maschinelle Beatmung erfolgt (gemäß Anmerkung in DKR 1001). Dies allein rechtfertigt jedoch nicht das Kodieren der Beatmungsdauer, da es sich hierbei definitionsgemäß nicht um eine Beatmung im Sinne der DKR handelt.</span>
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<span style="color:red">Bei Neugeborenen sind auch atmungsunterstützende Maßnahmen mit den entsprechenden OPS-Kodes zu verschlüsseln, soweit nicht eine maschinelle Beatmung erfolgt (gemäß Anmerkung in DKR 1001 <span style="color:red">bis einschließlich 2012</span>). Dies allein rechtfertigt jedoch nicht das Kodieren der Beatmungsdauer, da es sich hierbei definitionsgemäß nicht um eine Beatmung im Sinne der DKR handelt.</span>
  
  

Version vom 28. Januar 2013, 17:05 Uhr


Schlagwort: Beatmung, High Flow Therapy, nasale

Erstellt: 17.12.2009

Aktualisiert: 08.01.2013

Problem/Erläuterung:

Ist die nasale Applikation von Atemgas (mit oder ohne zusätzliche Sauerstoffzugabe) über Nasenbrille mit hohem Fluss (Nasale High Flow Therapy, z.B. OptiflowTM) als maschinelle Beatmung im Sinne der DKR 1001 anzusehen?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die nasale Applikation von Atemgas (mit oder ohne zusätzliche Sauerstoffzugabe) über Nasenbrille mit hohem Fluss entspricht nicht der Definition einer maschinellen Beatmung in DKR 1001.

Bei Neugeborenen sind auch atmungsunterstützende Maßnahmen mit den entsprechenden OPS-Kodes zu verschlüsseln, soweit nicht eine maschinelle Beatmung erfolgt (gemäß Anmerkung in DKR 1001 bis einschließlich 2012). Dies allein rechtfertigt jedoch nicht das Kodieren der Beatmungsdauer, da es sich hierbei definitionsgemäß nicht um eine Beatmung im Sinne der DKR handelt.


Kommentar FoKA:

Konsens


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