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Schlagworte: Pneumonie, Infektionserreger
 
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Stand: 20.04.2010
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Erstellt: 20.04.2010
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ICD: J13 U80.1! J15.2  
 
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Zu Fall 1:
 
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J13 ''Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae'' mit U80.1! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penizillin, Oxacillin, Makrolid-Antibiotika, Oxazolidinone oder Streptogramine''  
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J13 ''Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae'' mit <span style="color:red">U80.10! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin''</span>
  
 
Nicht kodiert wird B95.3! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert'' sind.
 
Nicht kodiert wird B95.3! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert'' sind.
  
Der Text zur Tabelle 2 der [[DKR D012]] ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach [[DKR D012]] werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.1! enthalten.
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Der Text zur Tabelle 2 der [[DKR D012]] ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach [[DKR D012]] werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.1<span style="color:red">0</span>! enthalten.
  
 
Zu Fall 2:
 
Zu Fall 2:
J15.2 ''Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert'', ''Pneumonie durch Staphylokokken'' mit B95.6! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit U80.0! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere
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J15.2 ''Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert'', ''Pneumonie durch Staphylokokken'' mit B95.6! ''Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit <span style="color:red">U80.00! ''Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA]''</span> und mit U69.00! ''Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter''.
therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin, Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone'' und mit U69.00! ''Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter''.
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In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen ''Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.
 
In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen ''Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind'', handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.
  
 
== Kommentar  FoKA: ==
 
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Konsens (Revision vom 28.01.2013)
 
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Version vom 28. Januar 2013, 16:15 Uhr

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Schlagworte: Pneumonie, Infektionserreger

Erstellt: 20.04.2010

Aktualisiert: 08.01.2013

ICD: J13 U80.1! J15.2

Problem/Erläuterung

Fall 1: Stationäre Behandlung eines Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie durch penicillinresistenten Streptococcus pneumoniae.

Fall 2: Stationäre Behandlung eines Patienten mit im Krankenhaus erworbener Pneumonie durch oxacillinresistenten Staphylococcus aureus? Wie sind o.g. Pneumonien zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Zu Fall 1: J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae mit U80.10! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Streptococcus pneumoniae mit Resistenz gegen Penicillin oder Oxacillin

Nicht kodiert wird B95.3! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Streptococcus pneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.

Der Text zur Tabelle 2 der DKR D012 ist 2010 geändert worden: „Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.“ B95.3! ist zwar ein obligat anzugebender Ausrufezeichenkode. Aber nach DKR D012 werden für lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind, Schlüsselnummern des ICD-Kapitels I (B95! – B98!) zur Identifizierung des Infektionserregers nur hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Im o. g. Fall sind bereits alle Informationen zum Infektionserreger im Kode J13 und U80.10! enthalten.

Zu Fall 2: J15.2 Pneumonie durch Bakterien, anderenorts nicht klassifiziert, Pneumonie durch Staphylokokken mit B95.6! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind und mit U80.00! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern, Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA] und mit U69.00! Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke, Sekundäre Schlüsselnummern für Zwecke der externen Qualitätssicherung, Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter.

In zweiten Fall enthält der obligat anzugebende Ausrufezeichenkode B95.6! gegenüber J15.2 die Mehrinformation, dass es sich um eine Pneumonie durch einen Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, handelt. Daher ist in diesem Fall B95.6! zusätzlich zu kodieren.

Kommentar FoKA:

Konsens (Revision vom 28.01.2013)


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