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Version vom 21. Juni 2010, 09:25 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Rückmeldung SEG-4:)

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Schlagworte: Tachyarrhythmia absoluta, Vorhofflimmern

Stand: 20.04.2010

ICD: I48.10 I47.1

Problem/Erläuterung

Ein Patient wird vom Notarzt wegen neu aufgetretener Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern eingewiesen. Es erfolgt eine frequenzregulierende Therapie und der Patient wird antikoaguliert. Kann neben der Hauptdiagnose I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, paroxysmal I47.1 Paroxysmale Tachykardie, Supraventrikuläre Tachykardie zusätzlich als Nebendiagnose kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, Paroxysmal ist der spezifische Kode für die Erkrankung, die normofrequente, tachykarde und/oder bradykarde Phasen beinhaltet. Die Systematik der ICD-10-GM erlaubt auf der 5. Stelle die Differenzierung zwischen paroxysmal, chronisch und nicht näher bezeichnet. Die Kodierung von I47.1 als Nebendiagnose ist nicht begründet.

Kommentar FoKA:

Dissens: Sind die Kriterien zur Kodierung einer Nebendiagnose/eines Symptoms nach den DKR erfüllt, ist der ICD Kode I47.1 zusätzlich zu verschlüsseln.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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