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Version vom 26. Juni 2013, 11:49 Uhr

Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Wundheilung, sekundär

Stand: 2010-06-10

ICD: T81.3

Problem/Erläuterung

Eine Patientin wird nach erfolgter sekundärer Brustrekonstruktion mittels TRAM-Lappens (Transversus Rectus Abdominis Muskel-Lappen) bei operiertem und bestrahlten Mammakarzinom wegen bestehender Restdefekte im Sinne einer sekundären Wundheilung (Dehiszenz) außerhalb der oGVD des sekundären Brustaufbaus aufgenommen. Die Restdefekte werden im Bereich des Abdomens und der neu gebildeten Mamma exzidiert und mittels Sekundärnaht verschlossen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Aufnahmegrund war die sekundäre Wundheilung, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Somit ist T81.3 Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert (Inkl.: Dehiszenz, Ruptur einer Operationswunde) Hauptdiagnose.

Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 349.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Gemäß der speziellen DKR 0201f handelt es sich bei der Versorgung von Wundheilungsstörungen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

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