KDE-349: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Kommentierung FoKA:)
Zeile 15: Zeile 15:
  
 
== Kommentierung FoKA: ==
 
== Kommentierung FoKA: ==
Dissens:
+
Konsens mit Kommentar:
  
Gemäß der speziellen [[DKR 0201f]] handelt es sich bei der Beseitigung von Narbenkomplikationen um eine notwendige Folgebehandlung der Neubildungserkrankung. Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose anzugeben.
+
Vor dem Hintergrund des Schlichtungsspruchs vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) ist in der geschilderten Konstellation ab diesem Zeitpunkt die Komplikation der Behandlung der Neubildung als Hauptdiagnose und der Tumor als Nebendiagnose anzugeben.
 +
 
 +
(Stand 25.12.2019)
  
 
== Rückmeldung SEG-4: ==
 
== Rückmeldung SEG-4: ==

Version vom 25. Dezember 2019, 18:18 Uhr

Schlagworte: Malignom, Folgebehandlung, Mammareduktionsplastik

Stand: 2010-06-10

ICD: L90.5

Problem/Erläuterung:

Bei einer Patientin wird deren Mammakarzinom durch (modifizierte) Mammareduktionsplastik brusterhaltend operiert. Im lateralen Bereich der queren Narbe unterhalb der Brust persistieren so genannte „dog-ears“, die sowohl dysaesthetisch sind als auch am BH-Unterrand scheuern. Die Patientin wird zur Entfernung der „dog-ears“ aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Aufnahmegrund waren die „dog-ears“, weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie. Sie sind mit L90.5 Atrophische Hautkrankheiten, Narben und Fibrosen der Haut zu kodieren.

Siehe auch Kodierempfehlungen 238 und 348.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar:

Vor dem Hintergrund des Schlichtungsspruchs vom 04.07.2016 (veröffentlicht am 27.07.2016) ist in der geschilderten Konstellation ab diesem Zeitpunkt die Komplikation der Behandlung der Neubildung als Hauptdiagnose und der Tumor als Nebendiagnose anzugeben.

(Stand 25.12.2019)

Rückmeldung SEG-4:

Rückmeldung steht noch aus.


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-348

Weiter zu KDE-352

Zurück zur Übersicht