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Version vom 21. Januar 2021, 14:42 Uhr

Schlagwort: Stent, Einlage, fehlgeschlagen– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 21.10.2009

Aktualisiert: 27.11.2020


Schlagworte:

Stand: 2010-08-17

Aktualisiert: 01.01.2016

OPS: 8-837.m 8-83b.0 5-995

Problem/Erläuterung

Während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung wird eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt. Anschließend wird versucht, eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen. Dies gelingt nicht, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt. Der Stent wird verworfen. Ist die Stenteinlage mit

8-837.m0 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

oder

8.837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie

zu verschlüsseln?

Ist der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents ein- oder zweimal anzugeben?

Kodierempfehlung SEG-4:

Zu verschlüsseln ist 8-837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie. Gemäß DKR P004, Punkt 4 ist die Prozedur nahezu vollständig erbracht und wird daher ohne Zusatzkode 5-995 kodiert. Die Angabe des Schlüssels 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) scheidet hier auch deshalb aus, da keine Operation, sondern eine Maßnahme aus Kapitel 8 (Nichtoperative therapeutische Maßnahmen) durchgeführt wurde.

Der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamentenfreisetzenden Stents ist allerdings nur einmal anzugeben, da diese Zusatzinformation nur für implantierte Stents anzugeben ist (siehe Hinweis im OPS).

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Die Einträge im OPS-Katalog stehen zueinander im Widerspruch.

Gemäß der Hinweise zum OPS 8-837.m* ist die Angabe des Materials obligat anzuwenden (Hinw.: Die Art der medikamentenfreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren (8-83b.0 ff.)). Wenn somit für den primären Kode die Kodierbarkeit in Übereinstimmung mit den DKR anerkannt wird, ist auch der abhängige Materialkode anzugeben.

Rückmeldung SEG-4:

Laut OPS ist der Zusatzkode nur für implantierte Stents anzugeben. Deshalb kein Änderungsbedarf. (27.08.2015)


Direkt-Link SEG-4

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