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'''Schlagworte: Pneumothorax, Lungenkollaps'''
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Wenn es einen (spezifischen) Mehraufwand für die Diagnostik/Behandlung der Atelektase gibt, so ist eine Kodierung gemäß DKR [[D003|D003i]] statthaft. Auch die gleichzeitige Behandlung von zwei Erkrankungen durch eine Maßnahme rechtfertigt die Kodierung, siehe DKR D003i: "''Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.''".
 
Wenn es einen (spezifischen) Mehraufwand für die Diagnostik/Behandlung der Atelektase gibt, so ist eine Kodierung gemäß DKR [[D003|D003i]] statthaft. Auch die gleichzeitige Behandlung von zwei Erkrankungen durch eine Maßnahme rechtfertigt die Kodierung, siehe DKR D003i: "''Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.''".
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(27.10.2016)
  
== Rückmeldung SEG-4: ==
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== Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)==
Kein Änderungsbedarf. (27.08.2015)  
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Ein Lungenkollaps in Verbindung mit einem Pneumothorax darf nur dann mit dem Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-j95-j99.htm#J98 J98.1] ''Lungenkollaps'' zusätzlich zu dem zutreffenden Kode aus [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-j90-j94.htm#J93 J93.-] ''Pneumothorax'' kodiert werden, wenn es sich um einen vollständigen Lungenkollaps mindestens eines Lungenlappens handelt.
  
 
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[http://drg.mds-ev.net/detail.php?recordnr=359 Direkt-Link SEG-4]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 16:36 Uhr

Schlagwort: Pneumothorax, Lungenkollaps– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 28.10.2010

Aktualisiert: 01.01.2016

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 06.10.2020

Problem/Erläuterung:

Ein 45-jähriger Patient wird mit einem spontan aufgetretenen Thoraxschmerz rechts stationär aufgenommen. Im Röntgen-Thorax wird ein Pneumothorax rechts nachgewiesen (mantelförmiger Pneuspalt von max. 2 cm). Im CT-Thorax Beschreibung von kollaptischen Lungenbezirken rechts ohne Hinweis auf einen Spannungspneumothorax. Anlage einer Thoraxdrainage rechts. Im Verlauf des stationären Aufenthaltes wird zusätzlich eine flexible Bronchoskopie mit unauffälligem Befund durchgeführt. Kann neben der Hauptdiagnose J93.1 Pneumothorax, Sonstiger Spontanpneumothorax als Nebendiagnose zusätzlich J98.1 Sonstige Krankheiten der Atemwege, Lungenkollaps kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Ein Pneumothorax ist definiert als eine Ansammlung von Luft im Pleuraraum mit Aufhebung des negativen intrapleuralen Drucks und dadurch bedingtem Kollaps der betroffenen Lunge unterschiedlicher Ausprägung. Die zusätzliche Kodierung von J98.1 Sonstige Krankheiten der Atemwege, Lungenkollaps als Nebendiagnose ist daher nicht begründet. J93.1 Pneumothorax, Sonstiger Spontanpneumothorax ist der spezifische Kode für die Erkrankung.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Wenn es einen (spezifischen) Mehraufwand für die Diagnostik/Behandlung der Atelektase gibt, so ist eine Kodierung gemäß DKR D003i statthaft. Auch die gleichzeitige Behandlung von zwei Erkrankungen durch eine Maßnahme rechtfertigt die Kodierung, siehe DKR D003i: "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.". (27.10.2016)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)

Ein Lungenkollaps in Verbindung mit einem Pneumothorax darf nur dann mit dem Kode J98.1 Lungenkollaps zusätzlich zu dem zutreffenden Kode aus J93.- Pneumothorax kodiert werden, wenn es sich um einen vollständigen Lungenkollaps mindestens eines Lungenlappens handelt.


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