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Version vom 20. Oktober 2011, 09:32 Uhr

Kodierempfehlung Nr. 369

Schlagworte: Strahlentherapie, Netzplombenanlage, Prostatakarzinom

Stand: 16.12.2010

Problem/Erläuterung:

Patient wird zur Netzplombenanlage bei geplanter Strahlentherapie eines Prostatakarzinoms stationär aufgenommen. Fünf Tage nach laparoskopischer Netzplombenanlage wird der Patient wieder entlassen. Die Bestrahlung erfolgte zwei Wochen später. Was ist die Hauptdiagnose? Kann ein Kode aus Z40.- Prophylaktische Operation verwendet werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

C61 Bösartige Neubildung der Prostata ist als Hauptdiagnose nach DKR 0201 zuzuweisen.
Die Netzplombenanlage ist als Teil der Behandlung des Prostatakarzinoms zu werten. Die geplante Strahlentherapie begründet die vorbereitende Maßnahme, die in Zielrichtung der Behandlung des Prostatakarzinoms erfolgt. Bezüglich der Verwendung von Z-Kodes sind die Hinweise am Anfang von Kapitel XXI der ICD-10-GM zu beachten.

Kommentierung FoKA:

Konsens



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