KDE-372: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Kodierempfehlung Nr. 372
 +
 +
Schlagworte: Komplexbehandlung, Leistungserbringung
 +
 +
Stand: 16.12.2010
 +
 +
== Problem/Erläuterung: ==
 +
OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2010/block-8-97...8-98.htm#code8-983 8-983] ''Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung'' fordert Leistungen in definierter „Therapiedichte“ bei Einsatz explizit benannter Therapiebereiche.
 +
# Können solche Leistungen hinzugerechnet werden, die durch das Pflegepersonal der Station erbracht werden?
 +
# Können Leistungen in vollem Zeitumfang hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z.B. Belassen eines Coolpacks oder einer Rotlichtlampe für 30 Minuten)?
 +
 +
== Kodierempfehlung SEG-4: ==
 +
# Nur die durch einen Therapeuten (Vertreter eines der benannten Therapiebereiche) erbrachten Leistungen können hinzugerechnet werden.
 +
# Nur die Zeit, in der der Therapeut unmittelbar mit der Behandlung des Patienten befasst ist, ist hinzuzurechnen.
 +
 
----
 
----
 
[http://drg.mds-ev.net/detail.php?recordnr=372 Direkt-Link SEG-4]
 
[http://drg.mds-ev.net/detail.php?recordnr=372 Direkt-Link SEG-4]

Version vom 7. Januar 2011, 15:57 Uhr

Kodierempfehlung Nr. 372

Schlagworte: Komplexbehandlung, Leistungserbringung

Stand: 16.12.2010

Problem/Erläuterung:

OPS 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung fordert Leistungen in definierter „Therapiedichte“ bei Einsatz explizit benannter Therapiebereiche.

  1. Können solche Leistungen hinzugerechnet werden, die durch das Pflegepersonal der Station erbracht werden?
  2. Können Leistungen in vollem Zeitumfang hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z.B. Belassen eines Coolpacks oder einer Rotlichtlampe für 30 Minuten)?

Kodierempfehlung SEG-4:

  1. Nur die durch einen Therapeuten (Vertreter eines der benannten Therapiebereiche) erbrachten Leistungen können hinzugerechnet werden.
  2. Nur die Zeit, in der der Therapeut unmittelbar mit der Behandlung des Patienten befasst ist, ist hinzuzurechnen.

Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-369

Weiter zu KDE-373

Zurück zur Übersicht