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Version vom 22. August 2011, 11:06 Uhr von Radeleff (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagwort: Myomenukleation, Wundverschluss

Stand: 2011-04-12

Aktualisiert: 2011-04-12

OPS: 5-681.22 5-695.12

Problem/Erläuterung:

Bei einer 34 jährigen Frau mit primärer Sterilität wird im Rahmen einer Bauchspiegelung ein intramural gelegenes Myom komplett ausgeschält. Der entstandene Defekt in der Uteruswand wird mehrschichtig laparoskopisch übernäht.

Darf neben dem OPS-Kode 5-681.22 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus, Enukleation eines Myoms, endoskopisch (laparoskopisch) der OPS-Kode 5-695.12 Rekonstruktion des Uterus, Plastische Rekonstruktion, endoskopisch (laparoskopisch) kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

In diesem Fall handelt es sich nicht um eine plastische Rekonstruktion des Uterus. Der Wundverschluss ist bei jedem operativen Eingriff integraler Bestandteil der Operation. Gemäß den DKR P001 und P003 sind Prozedurenkomponenten nicht zusätzlich zu kodieren, sofern die DKR bzw. der OPS nichts Abweichendes regeln.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar:

Im vorbeschriebene Beispiel ist das Operationsverfahren ausreichend durch den OPS-Kode [ 5-681.22] abgebildet.

Kriterien einer zusätzlichen plastischen Rekonstruktion sind beispielsweise Massnahme zur Wiederherstellung der Form und Funktion:

  • durch für den Wundverschluss nicht erforderliche Nähte
  • zusätzliche Schnitte für verschiedene Plastiken z.B. Gewebetransposition

Direkt-Link SEG-4

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