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Schlagwort: Magenblutung, Teerstuhl – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 16.06.2011

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 11.11.2020

Problem/Erläuterung:

Zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen wird ein Patient mit Teerstuhl stationär aufgenommen. Ursächlich wird eine Blutung aus der Polypabtragungsstelle festgestellt. Was ist die Hauptdiagnose?

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

oder

T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert.

Kodierempfehlung SEG-4:

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet ist als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, optional mit Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet als Nebendiagnose. K92.2 ist der spezifische Kode in Bezug auf die Erkrankung.

Siehe auch Kodierempfehlung 559.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Die korrekte Kodierung ist die Kombination aus K92.2 und T81.0. Diese bildet den Sachverhalt im Rahmen der Ätiologie/Manifestation-Verschlüsselung am treffensten ab. Y84.9 kann gemäß 012 ergänzend zur T81.0 kodiert werden.

Rückmeldung SEG 4

Eine Kodierung der Ätiologie erfolgt nach den DKR nur im Kreuz-Stern-System. (27.08.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (11.11.2020)

Wird ein Patient zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen mit Teerstuhl stationär aufgenommen und wird die Polypabtragungsstelle als ursächlich für die Blutung festgestellt, ist der Kode K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose anzugeben.


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