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Es handelt sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer, prophylaktischer Intention (Senkungsprophylaxe). Letzlich ist über die Kodierbarkeit nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes entscheidbar.
 
  
 
Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 ''Scheidenstumpffixation, vaginal'' nicht begründen.
 
Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 ''Scheidenstumpffixation, vaginal'' nicht begründen.
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Wenn es sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer  therapeutischer Intention handelt, ist die Kodierung der Scheidenstumpffixation zusätzlich anzugeben. Über die Kodierbarkeit ist nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes zu entscheiden. Die Auswahl des angewandten OP-Verfahrens ist hierbei unerheblich.
  
 
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Version vom 4. November 2011, 13:35 Uhr


Schlagwort: Scheidenstumpffixation, Hysterektomie, vaginale

Stand: 2011-08-16

Aktualisiert: 2011-08-16

OPS: 5-704.43

Problem/Erläuterung:

Bei einer vaginalen Hysterektomie werden eine hohe Peritonealisierung und Scheidenecknähte als prophylaktische Maßnahme durchgeführt. Darf in diesem Fall zusätzlich 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal verschlüsselt werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

In diesen Fällen ist die Prozedur 5-704.43 nicht zusätzlich zu kodieren, da sie Bestandteil der vaginalen Hysterektomie ist.

Voraussetzung für die zusätzliche Kodierung ist, dass sie nicht im Rahmen des Wundverschlusses durchgeführt wird, sondern eine zusätzliche Präparation erforderlich ist wie z.B. bei der Sacrospinalen Fixation nach Amreich und Richter bei Prolapshysterektomien.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

Der alleinige Wundverschluß im Rahmen der vaginalen Hysterektomie kann die zusätzliche Kodierung von 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal nicht begründen.

Wenn es sich hier um eine Erweiterung des Eingriffes mit anderer therapeutischer Intention handelt, ist die Kodierung der Scheidenstumpffixation zusätzlich anzugeben. Über die Kodierbarkeit ist nur im Einzelfall anhand des OP-Berichtes zu entscheiden. Die Auswahl des angewandten OP-Verfahrens ist hierbei unerheblich.


Direkt-Link SEG-4

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